Nachfolgend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's):
Allgemeine Geschäftsbedingungen (pdf)
1. Anwendungsbereich
Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Vertragsbeziehungen zwischen AdLINK Internet AG Schweiz (nachfolgend AdLINK genannt) und dem Auftraggeber. Als Auftraggeber gelten sämtliche Kunden von AdLINK, welche Angebote von AdLINK in Anspruch nehmen. Diese AGB finden uneingeschränkt Anwendung, sofern und soweit Spezialbedingungen selbst nicht explizit abweichende Regelungen enthalten. Allgemeine Geschäfts- oder andere Vertragsbedingungen des Auftraggebers können AdLINK nur dann verpflichten, wenn diese von AdLINK schriftlich anerkannt wurden.
Diese AGB werden jedem potentiellen Auftraggeber bereits mit der Offerte abgegeben und treten insoweit in Kraft als sie diese Phase betreffen. Der Auftraggeber akzeptiert mit Auftragserteilung die AGB. In der Auftragsbestätigung weist AdLINK ausdrücklich darauf hin, dass die AGB vereinbart sind und sie Bestandteil des Auftrages bilden.
2. Vertragsschluss
Ein Auftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen AdLINK und einem Auftraggeber über die Distribution und/oder Vermittlung zur Distribution von SMS, MMS oder anderen mobilen Formaten sowie die Schaltung von digitalisierten Werbemitteln oder andern Inhalten auf mobilen Websites und/oder über Planungs-, Beratungs- und Kreationsdienstleistungen (ausführliche Beschreibung unter Punkt „Angebote von AdLINK"). Jeder Auftrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch AdLINK. AdLINK kann vom Kunden jederzeit eine Unterzeichnung des Auftrages verlangen. Die Distribution des Inhalts ersetzt in allen Fällen die schriftliche oder elektronische Bestätigung des Kundenauftrages.
Ein von AdLINK wirksam bestätigter Auftrag verpflichtet AdLINK zur Distribution des nach Häufigkeit und Qualität vereinbarten Inhalts oder weiteren Leistung gemäss Auftrag, wobei der Auftrag grundsätzlich auch eine Festlegung hinsichtlich des Distributionszeitpunkt (Preis und Datum) vorsieht, letzteres vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen dieser AGB.
Wo nichts anderes vereinbart, handelt AdLINK bei Vertragsschluss grundsätzlich in fremdem Namen und auf fremde Rechnung.
Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Auftraggeber angenommen. AdLINK ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
Eine Werbeagentur tritt mit Auftragserteilung die Zahlungsansprüche gegen ihren Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag an AdLINK ab. AdLINK nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung).
3. Angebote von AdLINK
A) Leistungsbeschrieb
Die folgende Aufzählung ist nicht abschliessend. AdLINK bietet Dienstleistungen im Bereich Mobile Marketing, Mobile Internet, Mobile Solutions und die Konvergenz der Kommunikationskanäle SMS, MMS, WAP, WEB und IVR an. AdLINK erstellt den individuellen Kundenbedürfnissen gerechte Lösungen zur Erreichung der Zielgruppen an ihrem individuellen 'Point of Life' mittels interaktiven und crossmedialen Kommunikationskampagnen. Zum Full-Service-Angebot gehört das gesamtheitliche, interdisziplinäre Projekthandling von der Idee und der Konzeption, Beratung und Schulung über Realisation, Betrieb und Auswertung bis hin zum Monitoring und Benchmarketing.
Mit der webbasierten 'Communication-Suite' bietet AdLINK eine Vielzahl von Multichannel-Services an, welche auch autonom betrieben werden können. Die Angebote von AdLINK umfassen u.a.: premissionbasierte Push-Werbung, Alert- und Abo-Services, Votings, Contests, Couponing, Ticketing (QR-Codes), Reservationen, Gateways, Kundenbindungssysteme, Content-Plattformen wie MMS-Soaps und Mobile-Videos sowie Games, Ringtones, Multimedia-Streams und Mobile-Commerce-Lösungen.
B) Offertstellung
Offerten, die schriftlich gemacht werden, gelten als verbindlich. Als schriftlich gemäss dieser AGB gelten Brief, Fax und e-Mail.
Die Offerte einschliesslich Präsentation erfolgen unentgeltlich, sofern in der Offertanfrage nichts anderes vermerkt ist. Ausnahmen bilden Konkurrenz-Offerten, die im Auftragsfall unentgeltlich bleiben - im Nicht-Auftragsfall aber ein vordefiniertes ‚Verlusthonorar' bezahlt werden muss.
Eine Offerte ist 60 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Konzepte bleiben Eigentum von AdLINK. Ohne Einwilligung von AdLINK darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden.
Eine Offerte wird angenommen, indem der Auftraggeber dies mündlich oder schriftlich erklärt. AdLINK bestätigt den Auftrag schriftlich.
Wünscht der Auftraggeber eine Änderung gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm AdLINK innert nützlicher Frist mitt, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. AdLINK stellt in diesem Fall dem Auftraggeber eine neue Auftragsbestätigung zu.
4. Termine
AdLINK verpflichtet sich, dem Auftraggeber die vereinbarten Dienstleistungen an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Auftraggeber sich verpflichtet, diese zur vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.
Termine können ohne Kostenfolgen für AdLINK verschoben werden und AdLINK ist für die Folgen nicht haftbar, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereiches von AdLINK liegen; wie höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte oder Leistungsstörungen auf Seiten von Zulieferern sowie behördliche Massnahmen.
Bei sonstigen Verzögerungen gelten die in der Auftragsbestätigung getroffenen Regelungen. AdLINK verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über Verzögerungen zu informieren.
5. Vertragserfüllung
Für Umfang und Ausführung der Dienstleistung ist die Offerte/Auftragsbestätigung, welche integrierender Bestandteil des jeweiligen Grundvertrages bilden, massgebend.
Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Umsetzung des Auftrages am Sitz von AdLINK.
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Auftraggeber die Dienstleistungen selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige innerhalb von einer Woche nach der Erbringung, gelten sie in allen Funktionen als mängelfrei und als genehmigt. Der Auftraggeber ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.
6. Haftung von AdLINK bezüglich Aufschaltung von mobilen Werbemitteln
Die Schaltung von mobilen Werbemitteln kann aus technischen Gründen oder in Fällen höherer Gewalt ausbleiben, verschoben oder unterbrochen werden. Für diese Fälle ist jegliche Haftung der AdLINK wegbedungen.
Reklamationen wegen fehlerhaften Erscheinens, vorübergehenden Nichterscheinens (z.B. Unterhaltsarbeiten an einem Server) oder Nichterscheinens sind unverzüglich bei AdLINK anzubringen.
Ist aus Verschulden der AdLINK oder des Mobile-Portal-Betreibers der Sinn oder die Wirkung des Werbemittels wesentlich beeinträchtigt, oder ist ein solches während mehreren Tagen oder überhaupt nicht erschienen, erlässt AdLINK maximal die Einschaltkosten oder gewährt dem Werbeauftraggeber die nochmalige Aufschaltung bzw. die Verlängerung der Aufschaltung in der betreffenden Wap-Site. Nicht als Verschulden der AdLINK oder des Mobile-Portal-Betreibers gelten: Fehler infolge von Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen, von ungeeigneten Vorlagen, von fehlenden Codebezeichnungen oder von falschen Link-URL's.
Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die soeben genannten wegen fehlerhaften Erscheinens, wegen vorübergehenden Nichterscheinens, wegen Nichterscheinens oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen.
AdLINK und die Mobile-Portal-Betreiber Sender haften für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt. Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit die Haftung nicht durch grobe Fahrlässigkeit von Organen der AdLINK begründet wird. In jedem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt AdLINK bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste.
7. Haftung des Auftraggebers bezüglich Inhalt der mobilen Werbemittel
Der Auftraggeber ist für den Inhalt der mobilen Werbemittel verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften des Mobile-Portal-Betreibers und die Branchenregeln einzuhalten und dafür AdLINK und dem Wap-Site-Betreiber verantwortlich zu sein. Soweit gesetzlich möglich stellt er AdLINK und den Mobile-Portal-Betreibern sowie deren Organe und Hilfspersonen von Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber ist in jedem Falle verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder mit sonstigen Verfahren anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
Die Verantwortung des Autraggebers erstreckt sich dabei nicht nur auf den eigentlichen Werbeinhalt, sondern auch auf die mit seinen Werbemitteln verknüpften Inhalte (Links). So darf er insbesondere folgende Informationen mit rechtswidrigem Inhalt nicht verbreiten oder anderen Mobiltelefon-Nutzern zugänglich machen (nicht abschliessende Aufzählung):
Unerlaubtes Glücksspiel; speziell im Sinne des Lotteriegesetzes;
Informationen, die Urheberrechte, ähnliche Schutzrechte oder Immaterialgüterrechte verletzen;
Gewaltdarstellungen (StGB 135)
Pornografische Schriften, Darstellungen und Bilder (StGB 197);
Aufruf zu Gewalt (StGB 259);
Rassistisch diskriminierende Inhalte (StGB 261bis);
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
AdLINK erbringt ihre Leistungen zu Festpreisen oder nach Aufwand. Sie gibt in ihrer Offerte die Kostenarten und Kostensätze bekannt. (exkl. Mehrwertsteuer).
Einmalige Gebühren und die ersten drei Monatsraten der Betriebskosten (Hosting) werden bei der Aufschaltung des Services oder gemäss Offerte fällig. Die monatlichen Betriebskosten werden mit den laufenden Quartalsrechnungen des Traffics verrechnet.
AdLINK ist berechtigt, zusätzlich Rechnung zu stellen für Fremd- und Eigenleistungen für die angebotenen Dienstleistungen und ausserordentliche Aufwendungen. Diese Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
Im Falle von Premium Einnahmen erfolgt die Auszahlung an den Serviceanbieter innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Auszahlung der Mobile Operator's, die ausschliesslich massgebend sind.
Ist die Vergütung fällig, macht sie AdLINK mit einer Rechnung geltend. Die Dienstleistungen der AdLINK sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug oder individuell getroffener Regelung zur Zahlung fällig.
Hält der Auftraggeber die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszins zu entrichten.
Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.
9. Gewährleistung
AdLINK verpflichtet sich zur Sorgfalt und erbringt ihre Dienstleistungen in vertragskonformer Qualität. Sie verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung.
AdLINK stellt die erforderlichen Kapazitäten bis zu den Netzen der Mobile Operators bereit. AdLINK sorgt im Rahmen der allgemeinen Verfügbarkeit für die unmittelbare Versendung und Entgegennahme der SMS/MMS. Ausgenommen sind Ausfälle, die durch den Internet Service Provider, die Mobilfunknetzbetreiber oder Wartungsarbeiten bzw. Ausfälle des Versende-/Empfangssystems entstehen. Es kann mit einer Durchlasswahrscheinlichkeit von 98% im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten gerechnet werden. Geringe Empfangsverzögerungen müssen in Kauf genommen werden.
Aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Dimensionierung der angesteuerten Netze und in Abhängigkeit von den funktechnischen Ausbreitungsbedingungen (z.B. Funkschatten) muss damit gerechnet werden, dass eine Funkverbindung mit dem User nicht jederzeit und an jedem Ort hergestellt bzw. beeinträchtigt werden kann.
AdLINK kann keine Garantie abgeben, dass der SMS/MMS Service mit allen Modellen und Marken von mobilen Telefongeräten funktioniert.
10. Geheimhaltungspflicht
Die Vertragspartner behandeln alle Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Die AdLINK stellt zudem die vertrauliche Behandlung durch ihre Mitarbeiter sicher.
Vertrauliche Informationen umfassen nicht solche Informationen, die
dem anderen Vertragspartner bereits bekannt waren, bevor sie ihm der geschützte Vertragspartner zugänglich gemacht hat,
allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass der andere Vertragspartner dies zu vertreten hat,
dem anderen Vertragspartner durch einen Dritten rechtmässig und ohne Weitergabebeschränkungen bekannt gegeben wurden,
vom anderen Vertragspartner selbst entwickelt wurden, ohne hierbei die vertraulichen Informationen des geschützten Vertragspartners zu nutzen oder sich darauf zu beziehen.
Öffentliche Kommunikation über spezifische Leistungen im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.
Im Zweifel sind Tatsachen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungs- und Auskunftsvorschriften.
Der Auftraggeber anerkennt den Wettbewerbswert und den Vertrauenscharakter der während der Vertragserfüllung erhaltenen und erarbeiteten Informationen, Konzepte, Dokumente und Unterlagen sowie den Umstand, dass AdLINK Schaden erwachsen könnte, wenn diese Informationen und Kenntnisse einem Dritten offengelegt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich deshalb, das in diesem Sinne umschriebene Konkurrenzverbot zu beachten. AdLINK ist berechtigt, eine Konventionalstrafe unter Berücksichtigung der Schwere des Verstosses zu verlangen.
11. Folgen der Mitarbeiterabwerbung
Der Auftraggeber anerkennt aufgrund des oben beschriebenen Projekt-Knowhows, dass die AdLINK-Mitarbeitenden einen erheblichen Wert verkörpern, welcher geschützt werden muss.
Die aktive Abwerbung eines in einem Projekt involvierten Mitarbeitenden der AdLINK führt zu einer Entschädigungspflicht durch den Auftraggeber in der Höhe eines Jahresgehaltes.
12. Immaterialgüterrechte / Geistiges Eigentum an Werbemitteln
Alle bei der Vertragserfüllung entstehenden geschützten Immaterialgüterrechte sowie nicht geschützten Immaterialgüter gehören AdLINK, sofern die Auftragsbestätigung keine abweichende Regelung enthält.
Der Auftraggeber anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, der AdLINK an allen von ihr selber kreierten Werke und sonstigen Immaterialgüter mit individuellem Charakter. Soweit der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber AdLINK nachkommt, ist ihm die Nutzung des geistigen Eigentums im Rahmen des ursprünglichen Verwendungszweckes auf unbeschränkte Zeit erlaubt.
13. Besondere Bestimmungen / Nutzungsrecht
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden gegenüber den Nutzern wie auch gegenüber dritten Parteien. Diese Schäden beziehen sich auf die Verletzung des Nutzungsrechts wie auch anderer Rechte (z.B Copyright, Wettbewerbsrecht etc). Sollte aufgrund des SMS/MMS Services ein Prozess gegen die AdLINK angestrengt werden, so identifiziert sich der Auftraggeber als zuständige Partei in diesem Rechtsstreit.
Die Telefonnnummern oder eMailadressen der Empfänger der SMS/MMS Nachrichten dürfen von beiden Vertragspartnern nicht öffentlich gemacht oder an dritte Partien weitergegeben oder verkauft werden. Weiterhin sind beide Parteien verpflichtet, die Daten ohne Einwilligung des Users nicht für kommerzielle Zwecke (wie kommerzielle Massenversände, Werbung etc.) zu nutzen. Bezüglich des Datenschutzes unterstehen die Daten der Nutzer den entsprechenden Gesetzen der Schweiz.
14. Vertragsauflösung / Rücktritt
A) Bei Aufträgen über die Schaltung und Distribution von Werbeinhalten:
AdLINK kann von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen zurücktreten, wenn für AdLINK nicht vorhersehbare oder nicht zu vertretende Änderungen von mit dem Inhalt des Auftraggebers verknüpften Inhalten Dritter, sowie auch insbesondere infolge Massnahmen der Aufsichtsbehörde. In diesen Fällen sind jedwelche Ansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.
Mit der Auftragsbestätigung wird der Auftrag als Festauftrag angenommen. In einzelnen begründeten Fällen kann AdLINK dem Auftraggeber jedoch bis zu 4 Wochen vor der ersten Distribution von auftragsgegenständlichem Inhalt nach eigenem Ermessen eine Rücktrittsmöglichkeit einräumen. Ein Rücktrittsantrag ist in jedem Fall schriftlich an AdLINK zu richten. Der Rücktritt ist nur wirksam, wenn und sobald AdLINK ihm ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Innerhalb der letzten 4 Wochen vor der Erstdistribution von Inhalt ist ein Rücktritt in keinem Fall möglich.
B) Bei allen anderen Dienstleistungen (insb. Services) gelten folgende Regelungen:
Die Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage auf das Ende eines Monats. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen in den Auftragsbestätigungen und/oder Einzelverträgen.
Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen kann der andere Vertragspartner das Vertragsverhältnis jederzeit fristlos kündigen. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Stellt eine Wap-Site während der Vertragsdauer ihr Erscheinen ein, kann AdLINK ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Dies entbindet den Auftraggeber jedoch nicht von der Bezahlung der geschalteten Werbemittel.
15. Teilnichtigkeit
Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht; Diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtige(n) Bestimmung(en) ist (sind) durch möglichst wirtschaftlich gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die zuständigen Gerichte in Zürich. Auf alle Vertragsverhältnisse ist schweizerisches Recht anwendbar.
Die Parteien bemühen sich, allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Umsetzung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
17. Inkrafttreten
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1.1.2009 in Kraft.
Küsnacht, 01.01.2009
